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Stufe für Stufe schuldenfrei
Im Jahre 1999 änderte der Gesetzgeber die Insolvenzverordnung. Seit dem besteht für Privatpersonen und Selbstständige die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren durchzuführen, und die damit verbundene Restschuldbefreiung zu erlangen. Zudem besteht nun auch für mittellose Schuldner die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren zu beantragen.
Vergangenheit abschließen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Vorbereitung Ihres Insolvenzverfahrens. Gemeinsam finden wir heraus, welches Insolvenzverfahren für Sie in Betracht kommt. In einem persönlichen und vertraulichen Gespräch stellen wir Ihnen unsere Dienstleistung vor und erläutern Ihnen, welche Angaben erforderlich sind.
Gegenwart nutzen. Die für das private Insolvenzverfahren notwendigen Formulare und Schriftsätze werden vorbereitet, formuliert und zum Ausdruck bereitgestellt. Am Ende erhalten Sie den fertigen Insolvenzantrag, den Sie bei den zuständigen Behörden einreichen können.
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Zukunft gestalten. Durch die Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens wird sich vieles für Sie ändern: Es werden beispielsweise keine Kontopfändungen mehr gegen Sie durchgeführt. Ebenfalls gehören Lohn- bzw. Gehaltspfändungen der Vergangenheit an. Den Schriftverkehr und die Abwicklung der Gläubigerforderungen regelt der Ihnen zugewiesene Treuhänder. In den nun geordneten Verhältnissen können Sie sich voll und ganz Ihrem Neuanfang widmen.
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Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?
Wenn einer oder mehrere der unten genannten Punkte auf Sie zutreffen, lesen Sie bitte die Informationen für das Regelinsolvenzverfahren:
- Wenn Sie selbständig sind
- Sie waren selbständig und haben mehr als 19 Gläubiger
- Als Arbeitgeber bestehen gegen Sie Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
- unterlassene Lohn-/ Gehaltszahlungen
- Verbindlichkeiten bei den gesetzlichen Krankenkassen für Arbeitnehmer
- Forderungen des Finanzamts für nicht abgeführte Lohnsteuer
Sollte keines der oben angeführten Kriterien auf Sie zutreffen, informieren Sie sich bitte unter Verbraucherinsolvenzverfahren.
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Private Insolvenz Infoblatt
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