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Finanzierung und Leasing
Wenn Sie Ihre Gründungsidee realisieren wollen, werden Sie Startkapital zur Finanzierung der Existenzgründung benötigen. Ausreichendes Startkapital ist eine wichtige Voraussetzung für Ihren Erfolg.
Darlehen zu günstigen Zinskonditionen erleichtern den Start in die Selbstständigkeit.
Als Finanzierungsalternative ist Leasing von Bedeutung. Hier ergeben sich für Gründer und Unternehmer einige Vorteile, zum Beispiel im Bereich Steuern. Leasingraten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Gerade für Existenzgründer mit knappen Eigenmitteln kann dies eine große Liquiditätshilfe sein.
Selbstverständlich stehen Existenzgründern alle öffentlichen Existenzgründungs-Förderprogramme zur Verfügung.
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Startgeld der KfW
Existenzgründern bietet sich eine Vielzahl von staatlichen Förderungen:
Der Staat bietet für Gründer bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln zu günstigen Konditionen an und fördert diese.
Gefördert werden zum Beispiel Existenzgründer, die über erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikationen verfügen und deren Gesamtfremdfinanzierungsbedarf 50.000 € nicht übersteigt.
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Beratung
Mit der beruflichen Selbstständigkeit erfüllen Sie sich Ihren ganz persönlichen Traum, eigene berufliche Ziele und Ideen selbstbestimmt realisieren zu können. Als Unternehmensberater helfen wir Ihnen, Ihren Start als Gewerbetreibender zu erleichtern und kümmern uns um Ihren finanziellen Einstieg.
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Gründercoaching
Das Gründercoaching bildet ein Angebot für Unternehmerinnen und Unternehmer in der Startphase. Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen vor der Gründung.
Über einen Zeitraum von zwölf Monaten können sich Gewerbetreibende von einem Coach betreuen lassen. Er hilft Ihnen, sich auf Finanzierungsgespräche vorzubereiten, erarbeitet mit Ihnen Lösungsstrategien und beantwortet Ihnen betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen.
Ihre Vorteile
- Zuschuss (Höhe ist abhängig vom Bundesland)
- Erhöhung der Erfolgsaussichten Ihrer Gründung
- Unterstützung bis zu 5 Jahre nach Gründung
Gründungszuschuss für Unternehmensberater
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit werden durch den Gründungszuschuss gefördert. Der Gründungszuschuss ist für alle Gründerinnen und Gründer gedacht, die Arbeitslosengeld beziehen (Achtung: kein ALG II) und sich beruflich selbstständig machen möchten.
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Der Gründungszuschuss im Überblick: Förderung in zwei Phasen
Insgesamt beträgt die Förderdauer bis zu 12 Monate. Sie ist in zwei Phasen unterteilt:
- Phase 1: In den ersten 6 Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Gründerinnen und Gründer Leistungen in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes. Zusätzlich erhalten Sie eine monatliche Pauschale von 300 Euro, damit Sie sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen absichern können.
- Phase 2: Nach Ablauf der ersten 6 Monate kann sich eine zweite Förderphase von weiteren 6 Monaten anschließen. In diesem Zeitraum wird nur noch die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt. Allerdings müssen Gründerinnen und Gründer vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.
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Für ALG-II-Empfänger: Einstiegsgeld
Wenn zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt Einstiegsgeld erforderlich ist, kann bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld gewährt werden.
Im Zeitraum der Erwerbstätigkeit wird das Einstiegsgeld für höchstens 24 Monate gezahlt. Bei der Höhe des Einstiegsgeldes wird die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können zusätzlich Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig sind.
Existenzgründung
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